Hans Nägele
beraten - vergleichen - versichern - betreuen
Kontakt
Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Schlesierstr. 23
86807 Buchloe
mehr...

Lexikon - Medizinische Hilfsmittel

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Medizinische Hilfsmittel

Erstattet werden die Kosten für Medizinische Hilfsmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Diese müssen unfallbedingt ärztlich verordnet sein, z.B. Gehhilfen, Rollstuhl, Prothesen.
Die Beantragung zur Kostenübernahme / Erstattung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen.
Einige Gesellschaften übernehmen die Kosten erst, wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt ein bestimmtes Alter überschritten hat.

Brillen
Hilfsmittel (PKV)
Pflegeleistung

© Versicherungsbote.de